Die zahnerhaltenden Maßnahmen beziehen sich auf die prophylaktischen Behandlungen gesunder Zähne (PZR) einerseits und die bewahrenden Behandlungen vorgeschädigter Zähne andererseits. Hier im letzteren Fall kommen zahnsubstanzschonende Restaurationen bei Defekten (Löchern) zum Einsatz wie sie auch unter dem Stichwort Klebetechnik beschrieben sind. Ferner kommt im Bedarfsfall die Behandlung des Zahnhalteapparates im Rahmen von Zahnfleischbehandlungen (sog. Parodontalbehandlungen) zur Anwendung. Ist das Innere des Zahnes, der Zahnnerv, unwiderbringlich geschädigt, so kann der betreffende Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung, eine endodontische Maßnahme, vor der Entfernung (Extraktion) möglicherweise bewahrt werden.
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